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  • Neuausstellung eines Identitätsausweises

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:

    • Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
    • Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Neuausstellung eines Identitätsausweises

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:

    • Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
    • Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

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