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  • Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Durch das "Allspartenservice" können Anträge bei jeder Dienststelle des jeweiligen Sozialversicherungsträgers (SV) eingebracht werden. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz