Zum Inhalt springen
  • Erwerb eines akademischen Grades

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Identitätsausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Erwerb eines akademischen Grades

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Identitätsausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres