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  • Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

    Hinweis:

    Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.

    Letzte Aktualisierung: 13.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Rechtsfähigkeit

      Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

      Hinweis:

      Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.

      Letzte Aktualisierung: 13.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion