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  • Begriffe mit J

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Juristische Person

    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

    Beispiel:
    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Juristische Person

      Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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