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  • Befreiung vom ORF-Beitrag (inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif), Zuschussleistung Telefon, EAG-Kostenbefreiung

    Allgemeine Informationen

    Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

    Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

    Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.

    Seit 1. April 2026 können private Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten. Das gilt jedoch nicht für Studierende. Im März 2026 versendete die OBS dazu Informationsschreiben an vom ORF-Beitrag befreite Haushalte.

    Zusätzlich sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung möglich.

    Die EAG-Kosten-Deckelung kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.

    Voraussetzungen

    Eine Befreiung oder ein Zuschuss ist möglich, wenn Sie einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören.

    Anspruchsberechtigt sind:

    Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushaltsnettoeinkommen ausschlaggebend. Das Haushaltsnettoeinkommen (OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

    Tipp:

    Mit dem Befreiungsrechner (OBS) können Sie einfach und unverbindlich prüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung erfüllen.

    Zuständige Stelle

    ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
    (ehemalige GIS)

    Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
    050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

    Weitere Informationen zum Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.

    Verfahrensablauf

    Antrag auf Befreiung, Deckelung oder Zuschuss

    Mit einem Antrag können mehrere Unterstützungen gleichzeitig geprüft werden.

    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
      Entweder Sie verwenden hierfür 

    Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:

    • Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchs­grundlage (Grunddaten)
    • Stufe 2: Berechnung des Haushalts­netto­einkommens (Eingaben)

    Unter dem Punkt "Ver­voll­ständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungs­antrag zu ergänzen.

    Am Ende stehen ein Befreiungs­antrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.

    Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.

    • Unterschreiben Sie das Formular.
    • Legen Sie alle erfoderlichen Unterlagen bei (Scan oder Kopie).
    • Übermitteln Sie den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Stelle.

    Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung

    Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.

    Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.

    Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:

    • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
    • Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse
    • Übersiedlung
    • Ablauf des Befreiungszeitraums
    • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
    • Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte

    Erforderliche Unterlagen

    Zusätzliche Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 30.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion