Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Weiterführende Links
- Erben und Vererben
- Broschüre "Erwachsenenschutzrecht" (→ BMJ)
- Erwachsenenschutz Informationsportal (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz