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  • Wahlrecht

    Jede erwachsene Person kann selbst wählen. Auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung behalten das Wahlrecht.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    § 250 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz