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  • Begriffe mit K

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    Klage

    Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

    Hinweis:

    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion