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  • Freiheitsstrafe

    Eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwanzig Jahre, die Höchststrafe ist lebenslange Haft. Die Strafen sind je nach Dauer in unterschiedlichen Haftanstalten zu verbüßen.

    Tipp:

    Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Strafhaft" auf oesterreich.gv.at.

    Bundesministerium für Justiz ( BMJ)

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion