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  • Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Pensionsbezieherinnen/Pensionsbeziehern sowie Versicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Pensionsversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Unterstützungsfonds (→ PV)

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger