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  • Begriffe mit R

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

    Hinweis:

    Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion