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  • Das europaweite Lastschriftverfahren

    Im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren kann die SEPA-Lastschrift auch für Zahlungen ins EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) verwendet werden. Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist nicht mehr notwendig.

    SEPA-Lastschrift.jpg

    Grafik-Quelle: Austrian Payments Council

    Letzte Aktualisierung: 01.08.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion