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  • Verbot von Wildtierbörsen

    Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, sind in Österreich verboten.

    Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, weil sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.

    Erlaubt sind

    • der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, und
    • der Tausch bei Tauschbörsen.

    Rechtsgrundlagen

    Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz