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  • Schenkungssteuer

    Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).

    Tipp

    Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.

    Rechtsgrundlagen

    §§  120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer