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  • Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMFWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMFWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMB), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis:

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18.08.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung