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  • Gleichbehandlungsanwaltschaft

    Achtung:

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ( GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.

    Das Team der Gleichbehandlungsanwaltschaft ( GBK)

    Letzte Aktualisierung: 08.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung