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  • Zahlungsunfähigkeit

    Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

    Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion