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  • Therapien

    Allgemeine Informationen

    Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:

    • Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
    • Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
    • Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
    • Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
    Tipp:

    Fachleute beraten bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuelle Kombinationen.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger (SV)

    Meistens werden die genannten Therapien finanziert.

    Verfahrensablauf

    Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).

    Kosten

    Die Eltern müssen in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz