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  • Namensänderung: Zivildienstserviceagentur

    Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie der Heiratsurkunde.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt