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  • Bedingungen, Befristungen und Auflagen in einem Testament

    Beispiele für gültige Bedingungen, Befristungen und Auflagen:

    • Bedingung:
      "Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt."
    • Befristung:
      "Meine Tochter erhält mit ihrem 25. Geburtstag meinen gesamten Schmuck."
    • Auflage:
      "Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab am Hernalser Friedhof aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen."

    Bei Nichterfüllung der Auflage verliert die/der Bedachte die Zuwendung. Es ist sinnvoll, eine Auflageberechtigte/einen Auflageberechtigten einzusetzen, die/der die Erfüllung der Auflage einklagen kann.

    Es gibt aber auch unverständliche, gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen, wie z.B.

    • Eine bestimmte Person darf nicht heiraten oder
    • Eine bestimmte Person darf nur jemand Bestimmten heiraten

    Derartige Bedingungen gelten ebenso als nicht beigesetzt wie gänzlich unverständliche oder sinnlose Bedingungen. Das Testament bleibt aber trotzdem gültig.

    Tipp:

    Es empfiehlt sich, den Rat einer Notarin/eines Notars (ÖNK) oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts (ÖRAK) einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 696 bis 711 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer