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  • Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz