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  • Zulassung zum Fachhochschul-Studium

    Fachhochschulen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen). Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

    Achtung:

    Die Anzahl der Studierenden pro Jahr und Studiengang ist beschränkt, aus diesem Grund sind Aufnahmeverfahren vorgesehen.

    Voraussetzungen

    • Allgemeine Universitätsreife
      • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung
      • Anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an einer Universität, Pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschule
      • Ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifizierung oder aufgrund der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschulstudienganges im Einzelfall gleichwertig ist
      • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
    • Einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen)

    Welche beruflichen Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen gelten und welche Zusatzprüfungen eventuell gefordert werden, erfragen Sie direkt bei der Fachhochschule.

    Tipp:

    In vielen Fällen entsprechen die Zusatzprüfungen fachlich der vorgesehenen Studienberechtigungsprüfung.

    Detaillierte Informationen für ausländische Studierende bietet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

    Letzte Aktualisierung: 31.08.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung