Skip to content
  • Heirat von Jugendlichen

    Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.

    Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:

    • Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
    • Adoptiverhältnis oder
    • Doppelehe.

     Anmeldung zur Eheschließung

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Heirat von Jugendlichen

    Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.

    Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:

    • Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
    • Adoptiverhältnis oder
    • Doppelehe.

     Anmeldung zur Eheschließung

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion