Vollversicherung
Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.
Vollversicherung
Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.