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  • Anklageschrift

    Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.

    Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:

    • Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
    • Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
    • Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
    • Beweismittel
    • Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
    • Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts

    Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.

    Strafrecht

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Anklageschrift

      Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.

      Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:

      • Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
      • Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
      • Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
      • Beweismittel
      • Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
      • Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts

      Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.

      Strafrecht

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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