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  • Verfall

    Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verfall

      Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

      Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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