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  • Nostrifizierung

    Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor -, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.

    Dafür vorzulegen sind:

    • Reisepass
    • Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
    • Möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen
    • Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
    • Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers

    Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

    Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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    Nostrifizierung

    Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor -, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.

    Dafür vorzulegen sind:

    • Reisepass
    • Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
    • Möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen
    • Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
    • Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers

    Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

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