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  • Handlungsfähigkeit

    Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen.

    Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen

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    Handlungsfähigkeit Jugendliche

    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Handlungsfähigkeit

      Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen.

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