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  • Aufenthaltstitel

    Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

    Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

    Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Aufenthaltstitel

    Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

    Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

    Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

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