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  • Schwebend unwirksam

    In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.

    Beispiel:

    Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

    Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Schwebend unwirksam

      In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.

      Beispiel:

      Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

      Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion