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  • Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

    Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

    1. Gewerbeanmeldung

    2. Finanzamt – Anzeige

    3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

    4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

    Achtung:

    Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

      Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

      Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

      1. Gewerbeanmeldung

      2. Finanzamt – Anzeige

      3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

      4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

      Achtung:

      Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

      Letzte Aktualisierung: 24.02.2023
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus