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  • Statutarstadt

    Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

    In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion