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  • Ersichtlichmachung

    Allgemeine Informationen

    Die Ersichtlichmachung dient der Anzeige von rechtserheblichen Umständen. Insbesondere folgende Umstände gelten als rechtserheblich:

    • Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind
    • Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. Gefahrenzonen)
    • Bauplatzeigenschaft eines Grundstückes

    Zuständige Stelle

    Das örtlich zuständige Bezirksgericht (BMJ), ausgenommen

    Kosten

    Gebühren fallen bei der Anzeige dieser rechtserheblichen Umstände meist nicht an, da die Grundbuchsgerichte von Amts wegen tätig werden. Die Rechtsgrundlagen dazu, wie z.B. Bescheide, werden von den jeweiligen zuständigen Behörden übermittelt.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz